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Wird der Daisyplayer von meiner Krankenkasse bezahlt?

Sie müssen den Daisyplayer bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Sind die medizinischen Voraussetzungen erfüllt, gilt der Daisyplayer als Hilfsmittel, der zur Befriedigung der Kulturbedürfnisse eingesetzt werden kann.

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