Kundenservice

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Werden die Kosten für meine Arbeitsplatzausstattung erstattet?

Die Regelungen, wer die Kosten einer Arbeitsplatzausstattung trägt, sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Oft stellt der Betrieb die nötigen Mittel zur Verfügung. Ansonsten kann in der Regel ein Antrag bei der Rentenversicherung, dem Integrationsamt oder bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.

Möchten Sie Ihren Arbeitsplatz effizienter organisieren?

Dann rufen Sie uns an. Sie erreichen unsere freundlichen Medizinproduktberater unter der Nummer 06691 9617-0 oder schreiben Sie uns eine Nachricht: über das Kontaktformular oder als E-Mail an info@optelec.de.

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