Lesehilfen und Hilfsmittel bei Makuladegeneration

Lesehilfen und Hilfsmittel bei Makuladegeneration

Augenkrankheiten

Was ist Makuladegeneration?

Unter Makuladegeneration versteht man eine fortschreitende Strukturveränderung der Stelle des schärfsten Sehenes (Makula) in der Netzhaut. Für Betroffene bedeutet das Ausfälle im Gesichtsfeld, die sich vor allem beim Lesen und Erkennen von Gesichtern bemerkbar machen.

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Hilfsmittel und Lesehilfen für Makuladegeneration

Es gibt viele Hilfsmittel und Lesehilfen, die Ihnen den Alltag mit Makuladegeneration erleichtern. Eine Lesehilfe bei Makuladegeneration sollte neben einer hohen Vergrößerung auch über einen guten Kontrast verfügen. Optische Lupen reichen hier nicht mehr aus. Mit elektronischen Handlupen können Sie jedoch selbstständig bleiben und weiterhin eigenständig einkaufen, Speisekarten lesen und vieles mehr.

Für das Lesen längerer Texte empfehlen wir stationäre Bildschirmlesegeräte. Der bewegliche Lesetisch und der große Monitor erleichtern den Lesefluss und man ermüdet nicht so schnell. Mit der optional erhältlichen Sprachausgabe können Sie sich lange Texte auch vorlesen lassen, um die Augen zu entlasten.

Ist die Makuladegeneration so weit fortgeschritten, dass kein selbstständiges Lesen mehr möglich ist, empfehlen wir Vorlesegeräte. Diese Lesegeräte können blind bedient werden und lesen Ihnen gedruckte Texte in einer natürlichen Sprache vor.

Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, in unserem Produktsortiment zu schauen oder mit unserer Auswahlhilfe zu suchen und nach Ihren Wünschen zu filtern. Sie möchten persönlich beraten werden? Dann rufen Sie uns an. Sie erreichen unsere freundlichen Medizinproduktberater unter der Nummer 06691 9617-0 oder schreiben Sie uns eine Nachricht: über das Kontaktformular oder als E-Mail an info@optelec.de.

 

Wer verordnet die Hilfsmittel?

Die Hilfsmittel können von Ihrem Augenarzt verordnet werden. Optelec-Geräte sind nach § 33 SGB V als Hilfsmittel anerkannt. Aus diesem Grund ist erst nach augenärztlicher Verordnung eine Abwicklung über den zuständigen Kostenträger möglich.

 

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